Rechtsanwälte Bottrop

Flexible Regelungen zur Renovierungspflicht

Starre Klauseln in Mietverträgen über die Renovierung oder eine Quotenabgeltung sind unzulässig und damit unwirksam.

Starre Bestimmungen in Mietverträgen, die dem Mieter unabhängig vom konkreten Einzelfall Renovierungspflichten auferlegen, sind wegen ihrer fehlenden Flexibilität unzulässig und damit unwirksam. Die Richter am Bundesgerichtshof sehen in derartigen Regelungen, die den Mieter unabhängig von der tatsächlichen Abnutzung der Wohnung zur umfassenden Renovierung verpflichten, eine unangemessene Benachteiligung. Diese zeige sich insbesondere dann, wenn die Wohnung vom Vormieter bereits umfassend renoviert worden ist und der aktuelle Mieter nur über verhältnismäßig kurze Zeit in ihr gewohnt hat, ohne dass eine übermäßige Abnutzung stattgefunden hat.

Ebenso erklärten die Bundesrichter in einer weiteren Entscheidung starre Quotenregelungen bezüglich der Abgeltung von noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen für unzulässig. Bei diesen liegt nach Ansicht des Gerichts die unangemessene Benachteiligung ebenfalls darin, dass allein der vom Vermieter vorgesehene zeitliche Maßstab die Höhe der Abgeltung bestimme, ohne dass es auf die konkrete tatsächliche Notwendigkeit einer Schönheitsreparatur ankommt. Insbesondere dann, wenn durch Festlegung der Quoten eine überproportionale Abgeltung drohe, sind die Klauseln unwirksam.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de