Rechtsanwälte Bottrop

Dänisches Ferienmodell bei Wohnraum unzulässig

Erwirbt ein Arbeitgeber Wohnraum und überlässt diesen Wohnraum dann seinen Arbeitnehmern wochenweise oder tageweise gegen Zahlung eines Pauschalbetrages zu Urlaubszwecken, so stellt dieses Vorgehen eine Vermietung dar und damit eine genehmigungsbedürftige Zweckentfremdung von Wohnraum.

Dem steht nicht entgegen, dass vergleichsweise ebenfalls eine Vergütung für die Wohnungen gezahlt wird. Jedoch ist das allgemeine Ziel des Gesetzgebers zu beachten, die Bevölkerung mit ausreichend Wohnraum versorgen zu wollen, welches nicht erreicht werden kann, wenn Großunternehmen massenweise Wohnungen aufkaufen, um sie dann an ihre Belegschaft als Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Eine Verknappung des Wohnraummarktes kommt danach ebenso durch eine entgeltliche Zuverfügungstellung von Wohnraum in Betracht, wie durch die unentgeltliche Zuverfügungstellung.

Das Land Berlin hat entschieden, dass gegebenenfalls auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen oder wenn in besonderen Ausnahmefällen durch die Schaffung von angemessenem Ersatzwohnraum der durch die Zweckentfremdung eintretende Wohnraumverlust ausgeglichen werden kann. Insbesondere können Ausgleichszahlungen verlangt werden, die zur Kompensation des durch die Zweckentfremdung entstandenen Wohnraumverlustes zur Neuschaffung von Wohnraum zu verwenden sind.
 
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil VG Berlin 6 K 146 16 vom 14.12.2016
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de