Rechtsanwälte Bottrop

Schadensersatz bei Erwerb einer nicht genehmigten Wohnung

Aktuell tobt auf der deutschen Insel Langeoog ein Krieg um Dachgeschosse, welche in den vergangenen Jahrzehnten von den Eigentümern ausgebaut und als Ferienwohnungen verkauft wurden.

Ob es an der angeblichen Eigenheit der Insulaner liegt mag dahinstehen, jedenfalls "vergaßen" viele Eigentümer vor dem Ausbau eine entsprechende Baugenehmigung einzuholen. Als Folge daraus sehen sich aktuell rund 700 Erwerber von Ferienwohnungen mit unliebsamen Fragen des zuständigen Bauamtes konfrontiert. Zu dieser Problematik passt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, welches den Erwerbern zumindest ihre Möglichkeiten gegenüber den Verkäufern aufzeigt.

Demnach stellt die fehlende Baugenehmigung einen Sachmangel dar. Hätten sich dem Verkäufer Tatsachen aufdrängen müssen, welche einen Mangel der Wohnung begründen, stellt die unterlassene Information des Käufers ein arglistiges Verschweigen dar. In einem solchen Fall kann der Käufer nicht nur vom Vertrag zurücktreten, vielmehr kann er auch den Ersatz der angefallenen Notargebühren verlangen und ggf. die Mehraufwendungen für eine Ersatzwohnung.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 266 11 vom 12.04.2013
Normen: §§ 434, 444 BGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de