Rechtsanwälte Bottrop

Errichtung eines Funkmasten im Außenbereich

Die Errichtung eines Mobilfunkmasts im Außenbereich einer Gemeinde ist nur zulässig, wenn innerhalb des Ortes keine geeignete Fläche zur Verfügung steht.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt begehrte die Klägerin die Errichtung eines Funkmasts auf dem Gelände der beklagten Gemeinde. Eine Standortanalyse markierte zwar sinnvolle Standorte innerhalb der Gemeinde, jedoch verweigerten die jeweiligen Eigentümer ihre Zustimmung zur Errichtung an diesen Stellen. Aus diesem Grund begehrte die Klägerin die Errichtung der Sendeanlage im Außenbereich, scheiterte mit ihrem Antrag jedoch am Widerstand der zuständigen Stellen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sah keinen Grund das Bauvorhaben im Außenbereich zu bewilligen und wertete den Widerstand der Eigentümer der geeigneten Flächen als unbeachtlich.

Dem widersprechend wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass ein solcher Funkmast nicht auf einen einzigen Standort angewiesen ist. Sind im Innenbereich einer Gemeinde keine geeigneten Standorte vorhanden oder scheitert die Planung am Unwillen der Standorteigentümer, so handelt es sich bei der Errichtung im Außenbereich um ein privilegiertes Bauvorhaben. Folglich war dem Antrag auf Errichtung der Sendeanlage im Außenbereich stattzugeben.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVerwG 4 C 2 12 vom 20.06.2013
Normen: § 35 I Nr.3 BauGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de