Rechtsanwälte Bottrop

Bordell darf im Gewerbegebiet gebaut werden

Bei Bordellen handelt es sich nicht um eine Vergnügungsstätte, sondern um einen Gewerbebetrieb, weshalb es als solcher auch in einem Gewerbegebiet betrieben werden darf.


Gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für ein Bordell klagte ein Mann aus Karlsruhe. Zur Untermauerung seiner Klage führte er an, dass es sich nach dem Gesetz bei dem Bordell um eine in einem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätte handeln würde.

Diese Auffassung ablehnend führten die Richter aus, dass es sich bei einem Bordell nicht um eine solche nur ausnahmsweise genehmigungsfähige Vergnügungsstätte, sondern um einen in einem Gewerbegebiet allgemein zulässigen Gewerbebetrieb handeln würde. Nach dem Baurecht würde es sich nur dann um eine genehmigungsbedürftige Vergnügungsstätte handeln, wenn "Zusatzleistungen oder Darbietungen zur gemeinsamen Unterhaltung der Besucher" in einem nennenswerten Umfang angeboten werden würden, was vorliegend aber nicht der Fall sei. Da die Prostituierten nicht in dem Etablissement wohnen würden, würde es sich im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts um einen sogenannten "Gewerbebetrieb aller Art" im Sinne des Gesetzes handeln. Auch sei davon auszugehen, dass sich das Maß der von dem Bordellbetrieb ausgehenden Belästigung in einem Rahmen bewegen würde, der in einem Gewerbegebiet zulässig sei.
 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil VGH BW 5 S 3239 11 vom 05.03.2012
Normen: §§ 8 II Nr.1, III Nr.3, 15 I BauNVO
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de