Rechtsanwälte Bottrop

Kein Krematorium mit Abschiedsraum in Gewerbegebiet

Die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet steht im Widerspruch zu der Zweckbestimmung des selbigen und ist damit unzulässig.


Geklagt hatte ein Nachbar, welcher die erteilte Baugenehmigung als unzulässig erachtete und die Errichtung deshalb nicht hinnehmen wollte. In den Vorinstanzen scheiterte er mit einer Klage und bekam von dem Oberverwaltungsgericht NRW unter anderem entgegen gehalten, dass es sich bei einem solchen Bauwerk um eine ausnahmsweise zulässige Anlage für kulturelle Zwecke handeln würde, deren Errichtung nach dem Gesetz genehmigungsfähig sei. Die Klage sei somit unbegründet

Dieser Auffassung wollten sich die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Dresden nicht anschließen und führten aus, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum zwar von der Begrifflichkeit der kulturellen Anlage im Sinne des Gesetztes erfasst sei, eine solche Anlage mit Abschiedsraum aber ähnlich einem Friedhof ein Anlage der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an den Verstorbenen darstellen würde. Eine solche Nutzung sei aber mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes nicht zu vereinbaren, da ein solches durch eine werktätige Geschäftigkeit geprägt sei, weshalb die Errichtung auf der Grundlage des gegenwärtigen Bebauungsplans rechtswidrig sei.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BverwG 4 C 14 10 vom 02.02.2012
Normen: § 8 III Nr.2 BauNVO
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de