Rechtsanwälte Bottrop

Eilantrag gegen Errichtung einer Moschee erfolglos

Eine erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Moschee in einem Baugebiet mit Wohneinheiten, gewerblichen Flächen und Industriebebauung ist nicht rechtswidrig.


Die Klägerin sah in der erteilten Genehmigung einen Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da aufgrund des Moscheebetriebes auch des Nachts mit einer Lärmbelästigung zu rechnen sei, die dem Charakter einer Wohnbebauung widerspreche. In der Baugenehmigung war unter anderem eine Nutzung der Moschee in bis zu zehn Nächten zwecks Durchführung von Sonderveranstaltungen vorgesehen. Dieser Auffassung folgte das Gericht nur in Teilen. Nach seiner Auffassung füge sich die Moschee als Anlage für kirchliche und kulturelle Zwecke in das Umfeld ein und habe auch keine überregionale Bedeutung, die in dem betroffenen Gebiet baurechtlich unzulässig wäre. Vielmehr käme der Großteil der zukünftige Nutzer aus der unmittelbaren Umgebung und an hohen Feiertagen sei ein größerer, auch überregionaler Andrang, durchaus im Rahmen des für kirchliche und kulturelle Einrichtungen Üblichen. Zu einer anderen Einschätzung kam das Gericht lediglich im Bezug auf die nächtliche Nutzung. Hier seien nach der Nutzungsbeschreibung der Moschee lediglich vier nächtliche Veranstaltungen im Jahr genehmigungsfähig und nicht die genehmigten zehn Nächte.
 
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil VG HSK 14 L 218 11 vom 17.05.2011
Normen: § 29 ff., 34 I BauGB, §§ 4 II Nr.3, 6 II Nr.5 BauNVO
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de