Rechtsanwälte Bottrop

EUGH kippt in Deutschland geltendes Baurecht

Bei einer Genehmigung zur Errichtung von Gebäuden mit viel Publikumsverkehr in der Nähe von Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, müssen die Baubehörden auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten.


In dem betroffenen Sachverhalt sollte ein Gartencenter in einem Abstand von 250m zu einem Pharma- und Chemiebetrieb errichtet werde. Ein positiver Bauvorbescheid lag bereits vor. Das Chemieunternehmen klagte gegen diesen Bescheid und führte in seiner Klage aus, dass zwischen gefahrenträchtigen Industriebetrieben und Gebäuden mit viel Publikumsverkehr nach EU-Recht ein entsprechend großer Abstand eingehalten werden müsste. Das Bundesverwaltungsgericht sah das Bauvorhaben als nach deutschem Recht grundsätzlich genehmigungsfähig an, war sich im Bezug auf die Einbeziehung einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Sicherheitsabstand jedoch unsicher. Bei Einbeziehung dieser Richtlinie stellte sich den Richtern darüber hinaus die Frage, ob bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes die Genehmigung zwingend zu versagen sei.

Die Richter am EUGH führten in ihrer Entscheidung aus, das auch die den Bauantrag genehmigenden Behörden die Richtlinie bei ihrer Entscheidungsfindung zu beachten hätten. Ist der Sicherheitsabstand nicht einzuhalten, müsste die Behörde abwägen ob sie das Bauvorhaben genehmigt oder nicht. Das gilt selbst dann, wenn nach deutschem Recht das Vorhaben zwingend zu genehmigen sei.

Demnach ist der Sicherheitsabstand auch im vorliegenden Sachverhalt zwingend zu berücksichtigen. Die letztendliche Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 53 10 vom 15.09.2011
Normen: Art. 12 der Richtlinie 96/82 EG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de