Auch die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer, die sich auf selbstgenutztes Wohneigentum bezieht, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nun ist noch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags anhängig, das sich allerdings auch auf die jetzt abgewiesene Verfassungsbeschwerde beruft. Die Erfolgsaussichten sind daher eher gering einzuschätzen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.