Einem Mieter darf auch dann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn die Wohnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört und von dieser vermietet wird. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs genügt es dabei, dass lediglich ein Gesellschafter der GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann. Einzige Voraussetzung: Der Gesellschafter muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages Mitgesellschafter der GbR gewesen sein. Ein späterer Eintritt in die Gesellschaft rechtfertigt dagegen keine Eigenbedarfskündigung.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.